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Medienmitteilung

Jede zehnte «Firmenbestattung» per Sitzverlegung ging nach Herisau, bis das neue Gesetz griff

Neuchâtel, 26. September 2026 – Zwischen 2020 und 2024 zog fast jede zehnte Schweizer Firma, die den Kanton wechselte und am selben Tag Firma, Zweck und Organe austauschte, nach Herisau, in einen Kanton mit 0,75% der Schweizer Firmen. Es sind die vier Indizien der «organisierten Firmenbestattung», die der Bundesrat 2019 nannte. Seit das Gesetz gegen missbräuchliche Konkurse am 1. Januar 2025 in Kraft ist, fielen solche Verlegungen nach Herisau von 94 pro Jahr auf 20 und 2026 bisher auf 2. Das zeigt die erste Auswertung aller 76'761 seit 2016 im SHAB publizierten Sitzverlegungen zwischen Kantonen.

  • Herisau: 34,6% der dorthin gezogenen Firmen waren innert drei Jahren in Liquidation, im Konkurs oder gelöscht, gegenüber 20,0% aller Firmen, die den Kanton wechselten. Nur 9,3% ihrer neuen Organe wohnten im Kanton (57,6% bei allen Verlegungen); 16,4% im Ausland.
  • Schweizweit fielen Verlegungen mit allen vier Indizien 2025 um ein Fünftel, von 1065 auf 851, während die Verlegungen zwischen Kantonen insgesamt mit 8042 den höchsten Stand seit 2016 erreichten. Keine andere Gemeinde trat an Herisaus Stelle.
  • Steuern lassen Firmen per Saldo nicht umziehen: Die sieben Kantone mit einem Gewinnsteuersatz unter 13% gewannen 11'353 Firmen aus Kantonen mit höheren Steuern und verloren 11'448 an sie. Für je 100 Firmen, die von Zürich nach Zug zogen, zogen 93 von Zug nach Zürich.
  • Die Steuern zeigen sich bei Firmen, die von anderswo geführt werden: 59% der aktiven Zuger Firmen haben kein eingetragenes Organ mit Wohnsitz in Zug, schweizweit 18,8%; 7081 Zuger Firmen werden vor allem aus dem Kanton Zürich geführt.

«Das Register erzählt hier zwei Geschichten. Die eine handelt vom Vollzug: Ein Muster, das der Bundesrat 2019 beschrieb, konzentrierte sich auf einen Ort und verschwand, als das neue Gesetz kam. Die andere ist ein Mythos: Nicht die Firmen strömen in Tiefsteuerkantone, sondern ihre Adressen. Für einen Käufer heisst das: Der Sitz sagt wenig darüber, wo ein Geschäft tatsächlich geführt wird, und eine frühere Verlegung mit neuer Firma und neuen Organen verdient in der Due Diligence eine Frage.»

Alain Walder, Gründer von ValIndex

Hintergrund

Die Studie nennt weder Firmen noch Personen. Eine Verlegung mit allen vier Änderungen ist ein Muster, kein Beweis für Missbrauch: Ein für einen Neustart gekaufter Mantel oder eine Konzernumstrukturierung sieht im Register gleich aus. Die Daten zeigen, dass der Rückgang in Herisau mit dem neuen Gesetz zusammenfiel (Art. 684a OR, Art. 65a HRegV), nicht dass das Gesetz ihn verursachte. Steuersätze: KPMG, Clarity on Swiss Taxes 2026.

Zur vollständigen Studie mit Methodik und Daten →

Medienkontakt

Alain Walder
[email protected]

Über ValIndex

ValIndex erfasst Schweizer Privatunternehmen aus dem Handelsregister und dem Schweizerischen Handelsamtsblatt und veröffentlicht wöchentlich den Market Pulse zu Schweizer M&A- und Registeraktivität.