Schweizer Familienfirmen mit familieninterner Übergabe werden 40% seltener verkauft
Neuenburg, 27. September 2026 – Mehr als 2000 Schweizer AG und GmbH publizieren jedes Jahr einen Organwechsel, bei dem eine Person austritt und ein Familienmitglied mit gleichem Nachnamen den Sitz übernimmt. 2025 waren es 2474, so viele wie nie seit 2017. Entscheidend ist, was folgt: In den sieben Jahren nach einer Familienübergabe wurden 6,7% dieser Firmen von einer anderen Firma übernommen oder Ziel einer erfassten Transaktion, gegenüber 11,2% der Firmen mit einem vergleichbaren Organwechsel im selben Monat, Kanton und in derselben Rechtsform. Das ist das Ergebnis des ersten Backtests der Familiennachfolge im Schweizer Handelsregister, gestützt auf 1,3 Millionen Organmeldungen im SHAB seit 2016.
- Der Abstand hält in jedem Schnitt: ohne die 100 häufigsten Nachnamen (×0,54 nach fünf Jahren), wenn Präsident oder Geschäftsführer übergibt (×0,46), und bei eigentümergeführten GmbH, in denen die Stammanteile selbst an das Familienmitglied gingen: 1,8% innert sieben Jahren verkauft, gegenüber 5,1%.
- Die meisten Familienübergaben gehen nicht von den Eltern an die Kinder. Nach den Vornamen (BFS-Statistik) gehen nur 34% an eine mindestens 15 Jahre jüngere Person; bei 38% gibt es keinen Altersabstand, was auf Ehepartner und Geschwister hindeutet.
- Frauen stellen 22% der Nachfolgenden der nächsten Generation, von 19,9% im Jahr 2017 auf 23,1% im Jahr 2025 und 26,4% im laufenden Jahr 2026.
- Das Wallis (78,8 Übergaben pro 1000 Firmen mit Organwechsel), Bern (71,0) und der Jura (67,1) übergeben am häufigsten, Zug (23,4) am seltensten. Scheidet die Familie nach einer Übergabe wieder aus dem Gremium aus, was innert sieben Jahren bei 18% geschieht, wird ein Verkauf innert zwei Jahren 1,6-mal so wahrscheinlich.
«Käufer von Schweizer KMU sprechen von der Nachfolgelücke, als warte jeder Inhaber auf ein Angebot. Das Register zeigt für Tausende Firmen pro Jahr das Gegenteil: Sobald ein Familienmitglied den Sitz übernimmt, verschwindet die Firma weitgehend vom Markt. Für Suchende ist das eine nützliche Information, denn sie zeigt, wo man nicht anrufen muss, und die seltene Übergabe, die scheitert, zeigt, wo man als Nächstes anrufen sollte.»
Hintergrund
Eine Familienübergabe wird gezählt, wenn in derselben SHAB-Meldung eine Person aus dem Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung austritt und eine andere Person mit gleichem Nachnamen eingetragen wird. Das Register nennt keine Verwandtschaft und zeigt das Gremium, nicht die Aktionäre einer AG; Aktienverkäufe von AG sind daher nicht sichtbar, und die Verkaufsraten sind für beide Gruppen gleichermassen Untergrenzen. Französischsprachige Meldungen aus Genf, Waadt, Neuenburg und Freiburg werden weniger vollständig gelesen; diese Kantone werden nicht eingereiht. Geschlecht und Generation werden aus Vornamen mit der Vornamenstatistik des Bundesamts für Statistik (2024) geschätzt.
Zur vollständigen Studie mit Methodik und Daten →Medienkontakt
Alain Walder
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